Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen als Reiseveranstalter


Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Trapali GmbH zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a -m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 -11 BGB-lnfoV (Verordnung über Informations-und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.

Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

2. Bezahlung

3. Preis- und Leistungsänderungen

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten

5. Umbuchungen

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

9. Mitwirkungspflichten des Kunden, Abhilfe

10. Beschränkung der Haftung

11. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

12. Ausschluss von Ansprüchen

13. Verjährung

14. Mietwagenbuchungen

15. Informationen zur Online-Streitbeilegung

16. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

17. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr

18. Pass-, Visa-und Gesundheitsvorschriften

19. Reiseschutz

20. Widerrufsrecht

21. Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Trapali GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Trapali GmbH für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.3 Orts-und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.

1.4 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E- Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch Trapali GmbH an Sie (an die von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und Trapali GmbH zu Stande.

1.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.6 Der Vertrag kommt mit der Zustellung (an die von Ihnen angegebene Anschrift oder E-Mail Adresse) der Buchungsbestätigung/Rechnung des Reiseveranstalters Tapali GmbH zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.7 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 24 Stunden gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

1.8 Verträge für Reiseleistungen nach § 651 a BGB (Pauschalreise), die im Fernabsatz geschlossen sind, wie z.B. Brief, Fax, Emails, SMS oder Internet, haben kein allgemeines, gesetzliches Widerrufsrecht.

2. Bezahlung

2.1 Trapali GmbH und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde (§ 651 k Abs. 3 BGB. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben wurde und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. Wird die Reise innerhalb der 30 Tage vor Beginn der Reise gebucht, ist der gesamte Reisepreis fällig. Bei Reservierung verschiedener Flug-Sondertarife kann der Reisepreis sofort und in voller Höhe fällig sein.

2.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Reisenden € 75,- nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Trapali GmbH berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.

2.4 Zahlungsarten:
* Kreditkarte: Der Anzahlungsbetrag von 20% des gesamten Reisepreises wird bei Buchung sofort von Ihrer Kreditkarte abgebucht. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt die Abbuchung des Restbetrages. Mit der Reservierung und der Zahlart Kreditkarte erteilen Sie uns auch die Erlaubnis zur Abbuchung der Restzahlung 30 Tage vor Reiseantritt.
* Überweisung: Die Anzahlung muss vom Kunden sofort nach Reservierung auf das Konto des Reisebüros getätigt werden. Jede Verzögerung kann die einseitige Auflösung des Vertrages auslösen. Die Restzahlung muss bis 30 Tage vor Reisebeginn beim Reisebüro eingegangen sein.
* Lastschrift: Eine Zahlart ohne Termin-Risiko für den Kunden. Bei der Zahlart Lastschrift wird an den vereinbarten Zahltagen die An- sowie die Restzahlung vom Konto der Kunden abgebucht. Anzahlungen sowie Restzahlungen sind zu den vereinbarten Terminen fällig.
Bei Störungen im Zahlungsverkehr durch nichteinlösen der Lastschriften oder Restzahlungsversäumnis bei Überweisungen, oder nichteinlösen der Kreditkarte, ist Trapali GmbH berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten, und den Kunden mit entstandenen Stornogebühren gemäß Ziffer 4.2 bis 4.5, zu belasten.

3. Preis- und Leistungsänderungen

3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Dies betrifft insbesondere Flugzeitenänderungen und Hotelwechsel.

3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3 Trapali GmbH ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich, nach Kenntnis vom Änderungsgrund, zu informieren.

3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

3.5 Preisänderung: Mit der Buchung bestätigt der Reiseveranstalter den ausgeschriebenen Preis als verbindlich. Ausnahmen sind die Kosten die von Flughäfen, Regierungen, Sicherheitsinstitutionen zwischen Buchung und Restzahlung neu eingeführt werden oder bestehende Gebühren mehr als 10% erhöht werden. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Trapali GmbH den Mehrbetrag vom Reisenden verlangen.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Trapali GmbH unter der angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Trapali GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Trapali GmbH, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3 Trapali GmbH hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

Bis 45 Tage vor Reiseantritt 20%,
bis 30 Tage vor Reiseantritt 35%,
bis 23 Tage vor Reiseantritt 45%
bis 15 Tage vor Reiseantritt 60%,
bis 08 Tage vor Reiseantritt 75%
bis 02 Tage vor Reiseantritt 85% des Reisepreises

4.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Trapali GmbH nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

4.5 Trapali GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Trapali GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5. Umbuchungen

5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Trapali GmbH bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses beträgt: Bis 45 Tage vor Reiseantritt € 85 (abhängig von Verfügbarkeit), sofern nicht bereits der komplette Reisepreis bezahlt wurde und/oder die Tickets bereits ausgestellt wurde.

5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.2 bis 4.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.3 Ersatzteilnehmer: Jeder Kunde kann für seine geplante Reise bis 45 Tage vor Abflug einen Ersatzteilnehmer stellen. Dies ist nur auf Anfrage möglich und abhängig von der gebuchten Fluggesellschaft. Dieser zusätzliche Service, kann nicht garantiert werden und ist nur bedingt möglich.
Die vorstehenden Bedingungen bleiben dadurch unberührt.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Trapali GmbH wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Trapali GmbH kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat.

Ein Rücktritt durch nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Trapali GmbH unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Trapali GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Trapali GmbH, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden, Abhilfe

9.1 Mängelanzeige

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, Trapali GmbH einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel an Trapali GmbH an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von Trapali GmbH wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
Sie erreichen Trapali GmbH unter folgender Telefonnummer +49 621-18067150

9.2 Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in §651c BGB bezeichneten Art nach § 651e BGB oder aus wichtigem, von Trapali GmbH erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er Trapali GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Trapali GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, von Trapali GmbH erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

9.3 Gepäckbeschädigung / Verlust und Gepäckverspätung

Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Trapali GmbH dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft/Leistungsträger anzuzeigen. Bei späteren Schadensanzeigen ist der Kunde beweispflichtig, was selten belegbar ist. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

9.4 Reiseunterlagen

Der Kunde hat Trapali GmbH zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

10. Beschränkung der Haftung

10.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
- soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

10.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs-und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

Trapali GmbH haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-oder Organisationspflichten von Trapali GmbH ursächlich geworden ist.

11. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

11.1 Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verwiesen, „§ 651 j BGB“

11.2 Wird die Reise durch höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, was bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war, können Reiseveranstalter sowie der Kunde den Vertrag kündigen.

11.3 Wird der Vertrag nach Absatz 11.1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3,Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

12. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Trapali GmbH unter der nachfolgend / vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, einen Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

13. Verjährung

13.1 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
Alle übrigen Ansprüche nach den §§651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

13.2 Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

13.3 Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Trapali GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Mietwagenbuchungen

Soweit Sie im Zusammenhang mit anderen Leistungen auch einen Mietwagen buchen, beachten Sie bitte insbesondere die folgenden allgemeinen Hinweise. Für Buchungen, die Mietwagenprogramme beinhalten, gelten die hinterlegten Mietbedingungen der einzelnen Autovermieter. Fahrzeugkategorien, Reservierungen und Bestätigungen gelten grundsätzlich nur für die gebuchte Fahrzeugkategorie, niemals für ein bestimmtes Modell. Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren Typen vergleichbarer Größe und Ausstattung. Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug als das als Beispiel genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu Forderungen, z.B. wegen erhöhten Treibstoffverbrauchs o.ä. berechtigt.

15. Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die Teilnahme an einer Streitbeilegung vor einer Schlichtungsstelle ist nicht vorgesehen. Informationen zur Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/odr

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon: +49 785179579 40
Telefax: +49 7851 79579 41
Internet: www.verbraucher-schlichter.de

16. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführen den Luftfahrtunternehmens verpflichtet Trapali GmbH, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Trapali GmbH verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Trapali GmbH weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Kunde informiert werden.

Wechselt die dem Kunden bekannte Fluggesellschaft, muss Trapali GmbH den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Fluglinien „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.

17. Hinweise zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr:

Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.

18. Pass-, Visa-und Gesundheitsvorschriften

18.1 Für die Einhaltung der im jeweiligen Urlaubsland gültigen Ein- und Ausreisebestimmungen ist jeder Reisende selbst verantwortlich. Bitte achten Sie darauf, dass Sie einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder ein Visum besitzen, falls dies erforderlich ist. Trapali GmbH wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Minderjährige die ohne Erziehungsberechtigte reisen, müssen eine beglaubigte Vollmacht der Erziehungsberechtigten mit sich führen.

18.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll-und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.

18.3 Trapali GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Trapali GmbH eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

19. Reiseschutz

Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Reisepreise keine Reiseversicherung beinhalten. Wenn Sie vor Abreise von Ihrer geplanten Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können Mehrkosten für die Rückreise entstehen. Trapali GmbH empfiehlt Ihnen dringend, sich gegen dieses Risiko durch eine Reiserücktritts-Versicherung (wie z.B. ABC Travel- Reiseschutz oder ABC Travel-Reiseschutz Plus) abzusichern.

20. Widerrufsrecht

Für Verträge über Reiseleistungen nach § 651 a BGB, die im Fernabsatz geschlossen werden, findet gemäß § 312 II Nr. 4 a BGB das Widerrufsrecht nach § 312 g BGB keine Anwendung

21. Rechtswahl und Gerichtsstand

21.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Trapali GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

21.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen Trapali GmbH im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

21.3 Der Kunde kann Trapali GmbH nur an dessen Sitz verklagen.

21.4 Für Klagen des Reiseveranstalters Trapali GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters Trapali GmbH vereinbart.

21.5 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,
a) wenn sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Trapali GmbH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

Stand: Mai 2017